Lagerbühnen finden dort Ihren Einsatz, wo Räume bzw. Hallen für eine ideale Einlagerung in der Höhe, sowie in der Breite ausgenutzt werden sollen. Dank...
Achtung: Wir weisen darauf hin, dass es durch die angespannte Situation auf dem Stahlmarkt und durch die Corona Pandemie zu erweiterten Lieferzeiten kommen kann. Das betrifft einzelne Serien und...
Neue Modell Klasse 1 - Serie St. Gallen -Waffenschränke und Waffentresore nach DIN EN-1143-1 Neues WaffengesetztInfoÄnderungen und...
Änderungen und neues Waffengesetz zur Verwahrung von Langwaffen, Kurzwaffen und Munition in Waffenschränken
Hier finden Sie die aktuellen Änderungen im neuen Waffengesetz 2017 und Waffenrecht zur Waffenaufbewahrung
(Quelle: Bundesanzeiger, 05.07.2017)
Nachdem der Bundestag am Donnerstag, 18.05.2017 in seiner Sitzung die Änderung und Neufassung des Waffengesetzes verabschiedet hat, traten die Gestzesänderungen am 06.Juli 2017 offiziell in Kraft.
Das neue Gesetz hebt die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition an. Das Ziel: weniger Waffen sollen abhanden kommen. Es gilt eine Besitzstandsregelung: Waffenbesitzer dürfen ihre vorhandenen Sicherheitsbehälter uneingeschränkt weiternutzen. (Quelle: www.bundesregierung.de)
Dies bedeutet, dass alle bis zum (noch nicht festgelegten) Stichtag gekauften Waffenschränke und Waffentresore (z.B. Waffeschränke der Stufe A und B nach VDMA 24992) auch weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden können.
Dies gilt nach derzeitigem Stand auch für neu erworbene Waffen, sofern die Kapazität des vorhandenen Waffenschranks oder Tresors ausreicht.
Wer nach dem Inkrafttreten der Änderung erstmals eine Waffe oder einen neuen oder weiteren Waffenschrank erwirbt, muss dagegen einen Schrank nach den neuen Normen kaufen.
Durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: YouTube, Vimeo, Google Tracking, Google Analytics, PayPal Express Checkout und Ratenzahlung. Sie können die Einstellung jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten). Weitere Details finden Sie unter Konfigurieren und in unserer Datenschutzerklärung.
Einstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät im „Local Storage“ gespeichert und sind beim nächsten Besuch unseres Onlineshops wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten).
Informationen zur Cookie-Funktionsdauer sowie Details zu technisch notwendigen Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Um Inhalte von YouTube auf dieser Seite zu entsperren, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters YouTube (Google) erforderlich. Dies erlaubt uns, unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten. Ohne Ihre Zustimmung findet keine Datenweitergabe an YouTube statt, jedoch können die Funktionen von YouTube dann auch nicht auf dieser Seite verwendet werden.
Um Inhalte von Vimeo auf dieser Seite zu entsperren, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters Vimeo erforderlich. Dies erlaubt uns, unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten. Ohne Ihre Zustimmung findet keine Datenweitergabe an Vimeo statt, jedoch können die Funktionen von Vimeo dann auch nicht auf dieser Seite verwendet werden.
Um Daten an Google zu übermitteln, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters Google erforderlich. Dies erlaubt uns, unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten.
Um Trackingdienste zu entsperren, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters Google erforderlich. Dies erlaubt uns, unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten. Ohne Ihre Zustimmung findet keine Datenweitergabe an Google statt, jedoch können die Funktionen von Google dann auch nicht auf dieser Seite verwendet werden.
Trackingsdienste zur Verbesserung der Shopqualität
Verarbeitende Firma:Google Inc.
Nutzungsbedingungen: LinkUm Angebote zu erweiterten Zahlungsmöglichkeiten, insbesondere den Express-Checkout und die Zahlung in Raten, zu entsperren, benötigen wir Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Zahlungsanbieters PayPal. Dies erlaubt uns, Ihnen auch den Express-Checkout und die Ratenzahlung anzubieten. Ohne Ihre Zustimmung erfolgt nur die technisch notwendige Datenweitergabe an PayPal, jedoch können Sie die erweiterten Angebote zum Express-Checkout oder zur Ratenzahlung dann nicht auf dieser Seite verwenden.
Nutzung des Express Checkout und Anzeige von Angeboten zur Ratenzahlung für einzelne Artikel oder Ihren kompletten Einkauf.
Verarbeitende Firma:PayPal
Nutzungsbedingungen: LinkSie möchten diesen Inhalt sehen? Aktivieren Sie den gewünschten Inhalt einmalig oder legen Sie eine dauerhafte Freigabe fest. Bei Zustimmung werden Daten beim genannten Drittanbieter abgerufen. Dabei werden unter Umständen Drittanbieter-Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert. Sie können diese Einstellungen jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten). Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.