Änderungen und neues Waffengesetz zur Verwahrung von Langwaffen, Kurzwaffen und Munition in Waffenschränken
Hier finden Sie die aktuellen Änderungen im neuen Waffengesetz 2017 und Waffenrecht zur Waffenaufbewahrung
(Quelle: Bundesanzeiger, 05.07.2017)
Nachdem der Bundestag am Donnerstag, 18.05.2017 in seiner Sitzung die Änderung und Neufassung des Waffengesetzes verabschiedet hat, traten die Gestzesänderungen am 06.Juli 2017 offiziell in Kraft.
Das neue Gesetz hebt die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition an. Das Ziel: weniger Waffen sollen abhanden kommen. Es gilt eine Besitzstandsregelung: Waffenbesitzer dürfen ihre vorhandenen Sicherheitsbehälter uneingeschränkt weiternutzen. (Quelle: www.bundesregierung.de)
Dies bedeutet, dass alle bis zum (noch nicht festgelegten) Stichtag gekauften Waffenschränke und Waffentresore (z.B. Waffeschränke der Stufe A und B nach VDMA 24992) auch weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden können.
Dies gilt nach derzeitigem Stand auch für neu erworbene Waffen, sofern die Kapazität des vorhandenen Waffenschranks oder Tresors ausreicht.
Wer nach dem Inkrafttreten der Änderung erstmals eine Waffe oder einen neuen oder weiteren Waffenschrank erwirbt, muss dagegen einen Schrank nach den neuen Normen kaufen.