Apotheken

Apotheken und Krankenhäuser
Zur Aufbewahrung...
Apotheken und Krankenhäuser Zur Aufbewahrung von Betäubungsmittel braucht diese Spezielle Branche eine genaue Sicherheit, aber auch Tresore und Wertfächer zur Organisation des Arbeitsalltages sind hier unverzichtbar.Betäubungsmitteltresore Klasse 0/N EN 1143-1 und Betäubungsmitteltresore Klasse 1 EN 1143-1Die gesetzeskonforme Aufbewahrung von Betäubungsmitteln ist in § 15 BtMG geregelt. Nach Definition des BfArM ( Bundesamt für Arznei- und Medizinprodukte sollen Betäubungsmittelvorräte in Arztpraxen, Alten und Pflegeheimen heimen, Krankenhausbereich, Apotheken u.s.w in Wertschutzschränken / Tresoren, mindestens zertifiziert nach EN-1143-1 Grade 0 ( Klasse N/0I) oder höher aufbewahrt werden. Krankenhaus Stationen, Arztpraxen, Alten und PflegeheimeAufbewahrung in Krankenhausapotheken, offentlichen Apothekenzertifizierter Wertschutzschrank mindestens EN 1143-1 Widerstandsgrad I - Wenn das Eigengewicht 1.000kg unterschreitet ist die fachgerechte Verankerung zwingend.zertifizierter Wertschutzschrank mindestens EN 1143-1 Widerstandsgrad 0/N I - Wenn das Eigengewicht 200kg unterschreitet ist die fachgerechte Verankerung zwingend. Auch Einmauerschränke / Wandtresore können bei fachgerechter Montage genutzt werden
Loading ...