TRESORWISSEN: Verankerung von Tresoren
Die Montage bzw. die Verankerung ist nicht Vertragsbestandteil der Tresorlieferung, sondern muss separat beauftragt werden.
Bei den folgenden Punkten handelt es sich um Empfehlungen! Die Sicherheit, die tatsächlich erreicht werden soll, liegt allein in den Händen des Versicherungsnehmers bzw. Tresorkunden.
1.) Die Verankerungsmöglichkeiten am Tresor sind weitgehend typgeprüft, insbesondere bei RAL-oder VdS-Tresoren. Allerdings sind nicht nur das Produkt und die vorgesehenen Montagemittel sondern auch der Montageuntergrund für eine fachgerechte Befestigung maßgeblich.
2.) Für die Beschaffenheit Ihrer Wand, Decke oder des Fußbodens sind wir daher nicht verantwortlich zumachen, denn wir wissen nicht, um welche Betonqualität, Druckfestigkeit etc. es sich handelt, so daß bei einem Diebstahl des kompletten Tresors mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Schwachstelle in der Betonqualität, in welcher der Dübel verankert ist, zu suchen ist. Diesbezüglich und auch für daraus folgende Sach- oder Vermögensschäden kann daher keinerlei Gewährleistung gegeben werden. Des weiteren gilt der Haftungsausschluss auch für Schäden an Versorgungsleitungen wie z. B. Gas-, Wasser-, Strom-, Antennenleitungen etc.
3.) Sollte bei ihnen die Einbruch-Diebstahl-Gefahr sehr hoch liegen, so empfehlen wir, auf jeden Fall mit Ihrer Sachversicherung Rücksprache zu nehmen, damit Sie im Schadenfall ausreichend versichert sind. Es bieten sich dann ggf. zusätzliche mechanische oder elektronische Sicherungseinrichtungen an.
4.) Die mitgelieferten Dübel und Anker sind mit dem Tresor zertifiziert und nur diese Verankerungssysteme dürfen verwendet werden. Es geht dabei immer um die Zugfestigkeit der Schraube. Die Schraube kann im Einzelfall verlängert werden, damit das System dann im festen Untergrund das System seinen Halt findet. (z. B. um die Estrich-Aufbauhöhe).
5.) Empfehlungen für weitergehende Verankerungsmöglichkeiten:
Je nach Untergrund gibt es die Möglichkeit, mit speziellen Reaktionsankern zu arbeiten, die jedoch mindestens auch eine entsprechende Auszugskraft gewährleisten müssen.